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Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung gestern berichtete, hat das Bundeskartellamt gegen 9 gesetzliche Krankenkassen förmliche Verfahren eingeleitet, da man basierend auf der Vorprüfung ausreichende Hinweise auf eine Absprache der Krankenkassen hätte.

Aus diesem Grunde seien Auskunftsbeschlüsse an die Kassen versandt worden. Zu diesen Kassen gehörten unter anderem die BKK Westfalen-Lippe, die DAK, wie auch die KKH Allianz. Diese hätten, so die FAZ den Vorwurf zurückgewiesen. Es sei notwendig und politisch gewünscht. Unklar ist allerdings noch, ob die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt unter die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes fallen. Nach Ansicht der Kassen gelten für diese ausschließlich das Sozialgesetzbuch. Von der Politik dürfen die Kassen dabei wenig Unterstützung erwarten, hat die Koalition doch in der geplanten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Kontrolle der Kassen mittels Kartellamtes vorgesehen.

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