Zahnarztwechsel
Das Landessozialgericht urteilte in einem Fall in dem eine Zahnarztpatientin den Zahnarzt aufgrund der Anfertigung eines vollständig unbrauchbaren Zahnersatzes wechseln wollte dass die Krankenkasse den Behandlerwechsel bewilligen und den Festzuschuss nochmals zahlen muss.
Die Krankenkasse wiederum kann sich den bereits an den Zahnarzt gezahlten Zuschuss zurück holen. Das Gericht hatte das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt durch die Fehlbehandlung als so stark gestört angesehen, dass eine Nachbesserung wie von der Krankenversicherung gefordert für die Patientin nicht zumutbar sei. ( L 5 KR 57/06)
0 Kommentare zu Zahnarztwechsel
- Noch keine Kommentare
