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Infos zum Thema Krankenkassen und Private Krankenversicherung

Was ist eigentlich ...

Frage: .. der Basistarif?

Antwort:

Seit Anfang 2009 müssen Private Krankenversicherungen auch neben ihren normalen Tarifen den sogenannten Basistarif anbieten. Offen steht er allen Versicherten der Privaten Krankenversicherung sowie Menschen ohne Versicherungsschutz, die vorher in der Privaten Krankenversicherung waren.

Die Aufnahme darf auch Menschen mit Vorerkrankungen nicht verwehrt werden und Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Im Standardtarif sind jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ versichert. Privat Krankenversicherte können vom 1. Januar bis 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres, oder bei finanzieller Hilfebedürftigkeit haben privat Versicherte mit vor dem 1.1.2009 abgeschlossenem Vertrag auch nach diesem Zeitraum die Option in den Basistarif des Versicherungsunternehmens zu wechseln.

Klar sein muss dabei, dass der Wechsel auch Einschnitte bei den Leistungen mit sich bringt. So bietet der Basistarif einen Leistungsumfang, der mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Der Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Der Träger von ALG II bzw. der Sozialhilfe kann sich bei Hilfebedürftigen für die Dauer der Hilfebedürftigkeit finanziell beteiligen.

 

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