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Infos zum Thema Krankenkassen und Private Krankenversicherung

Was ist eigentlich ...

Frage: .. Belastungsgrenze?

Antwort: Ein Versicherter muss in einem Kalenderjahr maximal 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung zahlen.

Die Belastungsgrenze gilt auch für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II Aus diesem Grund sollte man alle Zuzahlungsbelege sammeln. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent. Auf Antrag kann die Krankenkasse bei erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung ausstellen, die von weiteren Zuzahlungen im Kalenderjahr befreit.

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