Krankenkasse Infos

Infos zum Thema Krankenkassen und Private Krankenversicherung

Kündigung wegen Zusatzbeitrag

Mitglieder von Krankenkassen wie der Deutsche BKK, DAK, GBK Köln oder der BKK für Heilberufe haben oder werden wohl in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen, die den Mitgliedern die Erhebung eines Zusatzbeitrages mitteilt, denn die Kasse ist verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über eine Erhöhung zu informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Böses Erwachen für diejenigen, die sich für einen Wahltarif z.B: mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung etc. entschieden hatten. Trotz Erhebung eines Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse haben sie dann kein Sonderkündigungsrecht und sind 3 Jahre an diese Kasse gebunden. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Krankenkassen wechselt, der muss keinen Zusatzbeitrag trotz Kündigungsfrist zahlen.

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Zusatzbeiträge bei Krankenkassen ab Juni?

Wie die "Welt online" berichtete, werden wohl einige Krankenkassen zum 1. Juli 2009 wegen unzureichender Kostendeckung einen Zusatzbeitrag zu erheben müssen. 16 deutsche Krankenkassen sollen davon betroffen sein. Somit könnte der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung trotz der Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen von 15,5 auf 14,9 % bei den betroffenen Mitgliedern steigen. Grund dafür ist die ausschließliche Belastung des Zusatzbeitrages über den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist beim Zusatzbeitrag nicht betroffen.

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Geschrieben von admin

01.05.2009 um 10:43:04