Kündigung wegen Zusatzbeitrag
Mitglieder von Krankenkassen wie der Deutsche BKK, DAK, GBK Köln oder der BKK für Heilberufe haben oder werden wohl in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen, die den Mitgliedern die Erhebung eines Zusatzbeitrages mitteilt, denn die Kasse ist verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über eine Erhöhung zu informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Böses Erwachen für diejenigen, die sich für einen Wahltarif z.B: mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung etc. entschieden hatten. Trotz Erhebung eines Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse haben sie dann kein Sonderkündigungsrecht und sind 3 Jahre an diese Kasse gebunden. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Krankenkassen wechselt, der muss keinen Zusatzbeitrag trotz Kündigungsfrist zahlen.
Stichtag 1.7.
Viele Krankenkassen werden zum 1.7.2008 die Beiträge erhöhen. Da lohnt es sich schon einmal über den Tellerrand zu schauen, wie denn die anderen Krankenkassen so liegen. Schnell lassen sich so ggf. einige hundert Euro im Jahr sparen.
Aber Achtung:
