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Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010

Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für 2010 wurde heute vom Bundesrat abgesegnet. Diese sehen nun folgendermaßen aus:

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Geschrieben von admin

27.11.2009 um 11:48:00

Versicherungspflichtgrenzen

Unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungs-pflichtgrenze wird das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht bezeichnet. Seit 01.04.2007 können Arbeitnehmer erst dann in die PKV wechseln, wenn ihr Entgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren die JAEG übersteigt. Die Grenze wurde nun für 2009 neu vom Bundeskabinett festgelegt und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates:



Allgemeine Grenze Besondere Grenze (ab 2003)1
Jahr monatlich jährlich

Anhebung gegenüber Vorjahr

jährlich

Anhebung gegenüber Vorjahr

2009 4.050,00 € 48.600 € 0,9 % 44.100 € 2,1 %
2008 4.012,50 € 48.150 € 1,0 % 43.200 € 1,1 %
2007 3.975,00 € 47.700 € 1,0 % 42.750 € 0,0 %
2006 3.937,50 € 47.250 € 1,0 % 42.750 € 1,1 %
2005 3.900,00 € 46.800 € 1,0 % 42.300 € 1,1 %
2004 3.862,50 € 46.350 € 1,0 % 41.850 € 1,1 %
2003 3.825,00 € 45.900 € 13,3 % 41.400 € 2,2 %
2002 3.375,00 € 40.500 € 1,2 % - -
2001 3.336,17 € 40.034 € 1,2 % - -
2000 3.297,83 € 39.574 € - - -

1 Nur gültig für Arbeitnehmer, die am 31. 12. 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einer privaten Krankenversicherung vollversichert waren.

Geschrieben von admin

03.11.2008 um 18:28:00