Kündigung wegen Zusatzbeitrag
Mitglieder von Krankenkassen wie der Deutsche BKK, DAK, GBK Köln oder der BKK für Heilberufe haben oder werden wohl in den nächsten Tagen Post von ihrer Krankenkasse bekommen, die den Mitgliedern die Erhebung eines Zusatzbeitrages mitteilt, denn die Kasse ist verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Fälligkeit des Zusatzbeitrages über eine Erhöhung zu informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Böses Erwachen für diejenigen, die sich für einen Wahltarif z.B: mit Selbstbehalt oder Kostenerstattung etc. entschieden hatten. Trotz Erhebung eines Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse haben sie dann kein Sonderkündigungsrecht und sind 3 Jahre an diese Kasse gebunden. Wer sein Sonderkündigungsrecht nutzt und zu einer anderen Krankenkassen wechselt, der muss keinen Zusatzbeitrag trotz Kündigungsfrist zahlen.
Verkürzte Kündigungszeit
CITY BKK verzichtet auf die Vertragsbindung: Einen interessanten Weg bei der Kündigungsfrist geht die CITY BKK mit ihrer Freiheitsgarantie. Seit dem Start des Gesundheitsfons hat die CITY BKK die Bindungspflicht für Mitglieder freiwillig aufgehoben.
Neuer Wahltarif bei DAK
Mit Beginn des neuen Jahres 2009 erweitert die DAK ihr Angebot unter anderem um einen neue Wahltarif. Er soll freiwillig versicherte Selbständige, Künstler und Publizisten auch während einer längeren Erkrankung absichern.
